Früher war die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fest in den Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen. Bei jedem Fahrzeugwechsel musste der Anhänger neu eingetragen werden. Wer seinen Wohnwagen verlieh oder selbst mit einem anderen Auto unterwegs war, durfte nicht 100 km/h fahren, sondern nur die üblichen 80 km/h.
Die Tempo-100-Zulassung gehört heute zum Wohnwagen
Heute wird der Wohnwagen oder Anhänger selbst auf seine Tauglichkeit für 100 km/h geprüft – durch eine Prüforganisation wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Viele neue Wohnwagen haben die Freigabe bereits ab Werk, dann reicht die Herstellerbescheinigung für die Eintragung bei der Zulassungsstelle.
Die wichtigsten Voraussetzungen am Wohnwagen:
Der Anhänger muss gebremst sein.
An den Achsen sind hydraulische Stoßdämpfer vorgeschrieben.
Die Reifen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein und müssen für mindestens 120 km/h zugelassen sein (Geschwindigkeitsindex L).
In den meisten Fällen ist zusätzlich eine Stabilisierung nötig, etwa eine Antischlingerkupplung (siehe unten).
Ist alles erfüllt und die Tempo-100-Plakette zugeteilt (gültig nur mit Siegel der Zulassungsstelle), heißt das aber noch nicht, dass man den Wohnwagen immer mit 100 km/h ziehen darf. Entscheidend ist die Kombination aus Zugfahrzeug und Wohnwagen.
Das Zugfahrzeug muss ein Antiblockiersystem (ABS) haben und darf höchstens 3.500 kg zulässige Gesamtmasse haben. Beim Gewicht gilt ein Verhältnis zwischen dem Leergewicht des Zugfahrzeugs und der zulässigen Gesamtmasse des Wohnwagens:
Faktor 0,8: Wohnwagen mit Bremse und Stoßdämpfern, aber ohne zusätzliche Stabilisierung – die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens darf höchstens 80 % des Leergewichts des Zugfahrzeugs betragen.
Faktor 1,0: Wohnwagen zusätzlich mit Stabilisierung, also Antischlingerkupplung (z. B. AL-KO AKS, Winterhoff WS, Knott KS), elektronischem System (z. B. AL-KO ATC) oder Anhänger-ESP des Zugfahrzeugs – dann darf der Wohnwagen so schwer sein wie das leere Zugfahrzeug.
Die 100 km/h gelten nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit baulich getrennten Fahrbahnen. Für die Einhaltung aller Bedingungen ist der Fahrer verantwortlich.
Mehr Informationen und weitere Details gibt es beim TÜV Nord.
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